AVB

Allgemeine Vertragsbedingungen Qualifizierungsworkshops

1.    Geltungsbereich und Anmeldung

1.1.    Die gegenständlichen Allgemeinen Vertragsbedingungen (im Folgenden „AVB“ genannt) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Human.technology Styria GmbH, (im Folgenden kurz „HTS“ genannt) und den Unternehmen, die ihre Mitarbeiter als Teilnehmer (TN) zu den Veranstaltungen der HTS anmelden, sodass das Vertragsverhältnis als beiderseitiges Unternehmensgeschäft gilt und die AVB auch auf Vertragsverhältnisse Anwendung finden, bei denen sich einzelne TN selbst anmelden.

1.2.    Abweichungen von den gegenständlichen AVB gelten nur, sofern diese schriftlich von beiden Seiten anerkannt werden.

1.3.    Die Unternehmen haben bei der Anmeldung ihrer TN deren Vor – und Zunamen, Anschrift und Telefonnummer bis spätestens 7 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung bekannt zu geben.

1.4.    Die HTS nimmt Anmeldungen sowie Umbuchungen nur schriftlich, per Post, Fax oder E-Mail entgegen. Die Anmeldung ist erst nach Einlangen des Rechnungsbetrages bzw. nach Vorlegen einer Zahlungsbestätigung verbindlich

 

2.    Änderungen im Veranstaltungsprogramm / Veranstaltungsabsage

2.1.    Die HTS behält sich Änderungen im Veranstaltungsprogramm vor. Ebenso hängt das Zustandekommen einer Veranstaltung von einer Mindestteilnehmerzahl ab. Die TN werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise in Kenntnis gesetzt.

2.2.     Muss die Veranstaltung von Seiten der HTS aus organisatorischen oder sonstigen Gründen abgesagt werden, wird die Teilnehmergebühr den Teilnehmern in voller Höhe rückerstattet. Die Rückzahlung erfolgt durch Überweisung auf ein vom TN schriftlich bekannt gegebenes Konto. Bei einem Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Trainers oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Ersatz für entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche gegenüber der HTS sind daraus nicht abzuleiten.

2.3.    Die HTS übernimmt keine Gewähr für Druck- bzw. Schreibfehler in Publikationen, Unterlagen und sonstigen von ihr vervielfältigte oder verbreitete Schriftstücke sowie für Druck- bzw. Schreibfehler auf Internetseiten.

 

3.    Rechnungs- und Zahlungsbedingungen

3.1.    Der Teilnehmerpreis versteht sich jeweils pro Einzelperson und wird zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zur Verrechnung gebracht. Die Abrechnung erfolgt pro Veranstaltung mit Rechnungslegung nach verbindlicher Anmeldung. Zahlbar promt nach Erhalt der Rechnung. Die Anmeldung ist erst nach Einlangen des Rechnungsbetrages bzw. nach Vorlegen einer Zahlungsbestätigung verbindlich

3.2.    Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht fristgerecht nach, so ist die HTS berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe vorzuschreiben. Mahnkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Soweit die HTS weitere Schäden aus dem Zahlungsverzug nachweisen kann, sind diese durch den säumigen Auftraggeber zu ersetzen.

 

4.    Höhere Gewalt

Muss eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (dazu zählen neben Epidemien, Streiks, Aussperrung, Überschwemmung, Brand, Unruhen, kriegs- bzw. kriegsähnliche Auseinandersetzungen auch Erkrankung eines oder mehrerer wichtiger Referenten sowie alle Ereignisse, bei denen die Sicherheit von Teilnehmern, Referenten oder Personal nicht mehr gewährleistet ist) abgesagt werden, so werden die TN von der HTS in geeigneter Art und Weise und so rasch wie möglich informiert. Allfällig entrichtete Zahlungen für die Teilnahme an einer derartigen Veranstaltung werden den Auftraggebern bzw. Teilnehmern rückerstattet. Jeder weitere Schadenersatz durch die HTS, wie beispielsweise Verdienstentgang, anteilige Lohnkosten oder Reise- und Aufenthaltskosten, ist ausdrücklich ausgeschlossen.

 

5.    Stornobedingungen

5.1.    Im Falle einer Verhinderung ist eine schriftliche Stornierung erforderlich. Ab dem Zeitpunkt der Anmeldung fallen folgende Stornogebühren an:

–    bis 2 Wochen vor dem Seminar: kostenlose Stornierung.

–    weniger als 2 Wochen vor dem Seminar: 25% des vereinbarten Honorars.

–    weniger als 1 Woche vor dem Seminar: 50% des vereinbarten Honorars.

–    bei Nichterscheinen: 100%

 

Maßgebend ist der Zeitpunkt des schriftlichen Eingangs bei der HTS. Ebenso wird bei Nichterscheinen der jeweiligen TN der gesamte Betrag fällig. Ersatzteilnehmer werden ohne zusätzliche Kosten gerne akzeptiert.

5.2.    Bei Verhinderung im Falle von Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzuweisen, die Stornogebühr beläuft sich in diesem Falle auf 50% der Veranstaltungskosten. Die Rückerstattung des jeweils restlichen Betrages erfolgt in Form eines Gutscheins für weitere Veranstaltungen der HTS.

 

6.    Haftung

6.1.    Die vollständige Bezahlung des Beitrags für die jeweiligen Veranstaltungen berechtigt den TN lediglich an diesen teilzunehmen und entsprechende Tagungsunterlagen zu erhalten, anderwärtige Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Sämtliche, im Rahmen der Veranstaltungen ausgehändigte Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht, auch nicht auszugsweise, im Sinne des UrhG vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden. Die in den Veranstaltungen vermittelten Kenntnisse und Inhalte spiegeln die jeweiligen Kenntnisse, Ansichten und Lehrmeinungen der Vortragenden wieder; keinesfalls können die Veranstaltungen individuelle Problemanalysen bzw. umfassende Beratungen für Unternehmen ersetzen oder für den Einzelfall angepasste Problemlösungen zur Verfügung stellen. Die HTS übernimmt keine wie auch immer geartete Haftung für Inhalt, Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit von Veranstaltungen, Veranstaltungsvorträge, Tagungsunterlagen und Dokumentationen sowie für die Anwendung der vermittelten Kenntnisse durch die TN.

6.2.    Sämtliche, von der HTS ausgestellten Schulungsbestätigungen und Zertifikate sind lediglich Nachweise von privaten Schulungen und keine Urkunde öffentlichen Rechts, aus denen keine subjektiven, öffentlich-rechtlichen Ansprüche abgeleitet werden können. Am Ende einer Veranstaltung erhält jeder TN eine Teilnahmebestätigung, sofern 75% der Anwesenheit gegeben sind. Es besteht auf freiwilliger Basis die Möglichkeit, einen schriftlichen Test über die Kursinhalte einer jeden Veranstaltung abzulegen, um bei einem positiven Abschluss eine Schulungsbestätigung zu erhalten. Das Zertifikat erlangt der TN nach Ablegung einer Prüfung am Ende eines Moduls oder nach Vorlage sämtlicher Schulungsbestätigungen der einzelnen, zugehörigen Veranstaltungen.

 

7.    Datenschutz

7.1    Alle personenbezogenen Daten in der HTS Datenbank unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG  2003). Sie werden nur für Abrechnungszwecke, Statistik, Vertrieb, Marketing sowie zur Vorbereitung von Expertengesprächen im Zuge der Gestaltung neuer Themen benutzt. Mit Anmeldung erteilen Auftraggeber und TN ihre ausdrückliche Zustimmung zur Nutzung der Daten für die oben angeführten Zwecke.

7.2    Die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte erfordert die vorausgehende und ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers bzw. der TN.

7.3    Jeder Auftraggeber bzw. TN hat das Recht auf Einsicht in seinen Datensatz sowie Richtigstellung oder Löschung, soweit die betroffenen Daten nicht für administrative Belange oder für Dokumentationen und Statistik erforderlich sind. Sämtliche personenbezogenen Daten werden auf Wunsch und nach Ablauf der gesetzlich normierten Fristen entsprechende der gesetzlichen Bestimmung gelöscht.

7.4    Mit Anmeldung erteilt der Auftraggeber bzw. TN seine Zustimmung zur Übermittlung von Informationsmaterial bzw. Veranstaltungswerbung für Veranstaltungen der HTS per E-Mail und Fax.

 

8.    Gerichtsstand, anzuwendendes Recht und Erfüllungsort

Gerichtsstand ist Graz, es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Erfüllungsort ist der jeweilige Veranstaltungsort.