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Die Steiermark bietet höchst entwickelte Ingenieurs- und Biowissenschaften mit drei strategischen Korridoren:
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KONTAKT
Human.technology Styria GmbH
Reininghausstraße 13
A-8020 Graz
T +43 (0)316 | 587016
F +43 (0)316 | 587016 -16
office@human.technology.at
3 Säulen der Clustermitgliedschaft
Netzwerkvertrag
Der Netzwerkvertrag wird zwischen der Human.technology Styria GmbH und Ihrem Betrieb bzw. Ihrem Institut abgeschlossen. Er regelt das Verhältnis zwischen der Human.technology Styria GmbH und dem Netzwerkpartner. Die angebotenen Dienstleistungen des Paketes "Basic" sind in diesem Vertrag beinhaltet. Die Pakete "Advanced" und "Executive" werden über so genannte Sideletter, also Ergänzungen zu diesem Vertrag geregelt. Vergünstigungen für Partner, die im Verbund Verträge abschließen, werden ebenfalls über einen Ergänzungsvertrag (Nachtrag über Dienstleistungen) geregelt.
Netzwerkvertrag
Vereinbarung über die Dienstleistungen der Human.technology Styria GmbH
HTS Verhaltenskodex 2005
Der HTS Verhaltenskodex 2005 regelt weitgehend das Verhältnis von Netzwerkpartnern untereinander. Wichtig ist hier der Bereich Community-Building, der neben einem Bekenntnis zu einer gemeinsamen Standortvision durch klare Stellungnahmen zu den Themen Gastfreundschaft, Personalentwicklung, Qualitätspolitik, Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz, der Cluster als internationaler Benchmark und Umgang unter Mitbewerbern die Entwicklung dieses Netzwerkes bestmöglich begleiten soll. Ein Kapitel zum Thema Ethik im Bereich Life Sciences und Humantechnologie unterstreicht die Wichtigkeit dieses Themas für den Cluster und seine Partnerunternehmen.
Verhaltenskodex
Declaration of Graz 2005
In der Declaration of Graz 2005 bekennen sich Politik, Wissenschaft und Wirtschaft nachhaltig zur Entwicklung des Stärkefeldes der Humantechnologie.
Declaration of Graz



